Als Geschädigter steht es Ihnen frei, die Angelegenheit einem Sachverständigen Ihrer Wahl zu übergeben. Dieser sichert die Beweise und ermittelt den Schadensumfang und die entstandene Schadenshöhe. Selbstverständlich können Sie diese Möglichkeit auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Nach bestehender Rechtsprechung gehören Kosten für einen Kfz-Sachverständigen zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden entsprechend geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Sofern es Ihnen möglich ist, fotografieren Sie den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. Im Anschluss fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

Bitte notieren Sie sich:

  • das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
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